Wenn sich Menschen ungerecht behandelt fühlen, reagieren sie empfindlich und emotional. Der richtige Umgang mit diesen Emotionen erfordert in der Mediation eine hohe Empathiefähigkeit. Zugleich sind Emotionen aber auch wertwolle Indikatoren, die Mediatoren erkennen und offensiv nutzen sollten, um ihren Medianden das Gefühl von Gerechtigkeit glaubhaft vermitteln zu können.

Der Anspruch auf Gerechtigkeit, das Verlangen nach Gerechtigkeit und das Versprechen von Gerechtigkeit sind omnipräsent. Philosophie. Psychologie. Soziologie. Theologie.
Politik. Auch der beste Rechtsstaat kann nicht halten, was man sich von ihm verspricht. Wir sehnen uns nach Gerechtigkeit und können das Gegenteil kaum ertragen. Wir werden mit einem Ideal erzogen und laufen diesem Zeit unseres Lebens hinterher, ohne es erreichen zu können. Schon an uns selbst scheitern wir kläglich: Wer ernsthaft behauptet, stets gerecht zu sein, ist maximal selbstgerecht. Das Ideal damit bereits aufgrund individueller Unzulänglichkeit nichts als kollektive Illusion; die grösstmögliche Annäherung der maximale Erfolg. Wir wissen es doch besser und wieder einmal stirbt die Hoffnung zuletzt.

Was aber ist Gerechtigkeit; was verbirgt sich hinter diesem Monströs Aufgeladenen Begriff? Einst Kreuzzüge. Später Feldzüge. Globaler Terror heute. Im Namen „der“ Gerechtigkeit wurde und wird gefoltert und gemordet. Was für die einen
gerechter Krieg, ist für die anderen völkerrechtswidrige Aggression. Und umgekehrt! Der jeweilige ideologische Blickwinkel definiert einen Sachverhalt mal als Recht und mal als Unrecht; die Intervention legitimiert als Kampf um die Wiederherstellung einer rein subjektiv argumentierten Gerechtigkeit. Oder anders ausgedrückt: Jede Kultur und jede
Epoche hat ihre Gerechtigkeit. Ein dynamisches Etwas, das nur im Rahmen der jeweils zeitgeschichtlichen Einordnung für einen Moment greifbar zu sein scheint.

In den Konflikten des Alltags geht es üblicherweise nicht um das Grosse und Ganze. Es sind die vergleichsweisen kleinen Ärgernisse, die uns streiten lassen. Ungerechtigkeiten im Mikrokosmos des individuellen Seins. Störungen des Gefühls der Ausgewogenheit, wie auch Schuldzuweisungen sind Zutaten beinahe jeden Streits. Der Konflikt eskaliert. Wort provoziert Widerwort. Es wird meist lauter, in jedem Fall unversöhnlicher.

Beide Seiten beziehen Position. Das Revier wird markiert. Bis hierhin und nicht weiter. Und genau das Gegenteil ist der Fall: Es geht weiter, unaufhaltsam werden die Skalationsstufen erklommen: Was ich Dir schon immer einmal sagen wollte. Der unmittelbare Anlass der Streitigkeit, vielleicht sogar nur eine Petitesse, der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, rückt in den Hintergrund und plötzlich sind die Konfliktparteien ineinander verhakt in der Aufarbeitung alter Kränkungen und bis zu diesem Zeitpunkt niemals wirklich aufgearbeiteter Konflikte längst vergangener Tage. Die unbewältigte Vergangenheit dominiert die Gegenwart und bildet gleichsam die Hypothek für zukünftiges Miteinander. Zu „gerne“ wird dann der Weg vor die Gerichte gesucht. Ein Irrweg als Folge eines Irrglaubens: Geht es zivilrechtlich nicht gerade um chadenersatz oder im Strafrecht um die Frage des Täter-Opfer-Ausgleichs, können Rechtsnormen in dieser Situation in der Regel keine befriedigende Kompensation bieten. Die Empörung übererlittenes Unrecht/ungerecht behandelt worden zu sein, wiegt gewöhnlich weitaus schwerer als rechtliche Aspekte, die in einem Urteil behandelt werden. Recht kann gesprochen werden.

Gerechtigkeit ist damit längst nicht hergestellt. Recht ist objektivierbar. Gerechtigkeit bleibt subjektiv. Sie unterliegt individueller Deutungshoheit. DIE Gerechtigkeit gibt es nicht. Es gibt Gerechtigkeitsprinzipien, deren Störung zu Konflikten führt. Mit Paragraphen können diese Konflikte nicht immer gelöst werden. Ob die Antwort des Rechtsstaates zudem tatsächlich auch befriedet, ist damit noch lange nicht geklärt. Mandanten, die sich ungerecht behandelt fühlen, interessiert nicht in erster Linie diese oder jene Rechtsfolge, die sich aus allgemeingültigen Paragraphen ergeben. Es geht ihnen um Genugtuung, um emotionale Wiedergutmachung, eine Entschuldigung, vielleicht sogar um Rache. Es geht immer auch um Gefühle, die verletzt worden sind und um die daraus erwachsene Erwartungshaltung der Betroffenen. Das sogenannte kodifizierte Recht kann einen erlittenen Schaden ausgleichen, in aller Regel aber nicht das emotionale Ungleichgewicht als Folge der empfundenen Ungerechtigkeit wieder ins Lot bringen. Das Rechtsempfinden rebelliert in der Erkenntnis, dass dem Recht Grenzen gesetzt. Das ist der Nährboden für Emotionen, die Befriedigung verlangen. Im Gerichtssaal ist kein Platz für Emotionen.

Anders im geschützten
Raum einer Mediation: Die zentralen Verfahrensgrundsätze der Mediation, wie etwa der respektvolle Umgang miteinander und die Verabredung, die andere Seite ausreden zu lassen, tragen ganz wesentlich dazu bei, dass schon in einem frühen Stadium zumindest ein für den Fortgang wesentliches Gerechtigkeitsprinzip positiv bewertet wird, das Momentum der Verfahrensgerechtigkeit. Das führt dazu, dass die am Ende einer erfolgreichen Mediation erzielte Vereinbarung in der Regel als gerechter bewertet werden und damit nachhaltig befriedender wirken können. Die Bereitschaft zur Verständigung wächst, je intensiver jede Partei erlebt, dass – ihre Argumente im Verfahren gehört werden; Emotionen artikuliert werden dürfen und aufgenommen werden. – veränderter Faktenlage im weiteren Verlauf der gemeinsamen

Arbeit an Lösungsszenerien Laufe tatsächlich RechnunG getragen wird.

Gerade im Bereich der Familienmediation wird von Mediatoren eine nochmals erhöhte Empathiekompetenz gefordert. Ehemals positive Gefühle sind in aller Regel in das Gegenteil gekippt. Aus der Woge von Zuneigung ist ein Tsunami von Aversion geworden, dessen Intensität keineswegs durch den Faktor Zeit abnimmt. Der Aspekt der Zeit heizt an: „Meine besten Jahre habe ich Dir geschenkt!“ Hätte ich Dir zuhause nicht den Rücken freigehalten, hättest Du das niemals erreichen können.“

Die Replik nicht minder holzschnittartig: „ Wer hat denn das Geld nach Hause gebracht, das Dir ein so gutes Leben ermöglicht hat?“ Grober Keil auf groben Klotz. Es wird aus- und aufgerechnet, während geflissentlich übersehen wird, dass in die Bilanz Aspekte einfliessen müssen, derer man sich in Zeiten des Streits und der wechselseitigen Kränkungen nur schwer zu erinnern mag, die aber dennoch zu berücksichtigen sind: Gab es nicht die gemeinsame Übereinkunft, eine bestimmte Aufteilung von Rollen und Aufgaben vorzunehmen, mit den sich daraus ergebenden – auch ökonomischen – Konsequenzen, die in der aktuellen Situation von den einst guten Gründen nur noch isoliert diskutiert werden? Gemeint sind damit nicht die tradierten und aus der Zeit gefallenen Rollenverständnisse von dem Mann, der den Lebensunterhalt verdient und der Frau, zuständig für Heim, Herd und Kind. Gemeint ist jede Verständigung zwischen zwei Partnern, die das Zusammenleben für eine Zeit zu einem Erfolgsmodell hat werden lassen. Dass es dabei eine gewisse Unwucht des jeweiligen „Investments“ im Interesse des gemeinsamen Projektes gegeben haben kann, war jedenfalls bis zur Trennung akzeptierter Faktor des bis dahin
gemeinsamen Erfolgsmodells. Daran sollten sich die Partner erinnern, auch wenn es unter den spezifischen Bedingungen des konfliktbeladenen Endes schwerfallen mag. Nur so aber ist es möglich, dem Teufelskreis wechselseitiger Vorhaltungen der zuvor beschriebenen Art zu entkommen. In meiner Praxis bemühe ich mich, die streitenden Ehepartner behutsam dafür empfänglich zu machen. Es hat sich bewährt, auch wenn der Weg zuweilen ein zäher ist. Wichtig ist, dass sie sich diese Sensibilität selbst erarbeiten. Es wäre kontraproduktiv, Medianten einer Scheidungsmediation spürbar in diese Richtung zu drängen. Erst wenn die Aggression relevant abgebaut werden konnte, ist Platz für Betrachtungen, die die materiellen sowie rechtlichen Fragen begleiten sollten, um tatsächlich als sachgerecht empfundene Lösungen für die Auf- und Verteilung erarbeiten zu können.

Sachgerecht und fair verlangt nämlich, auch „weiche“ Faktoren wie besondere Bindungen an Personen, Tiere oder eben auch Sachen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die – im umfassenden Sinne des Wortes – Anerkennung beispielsweise von Betreuungszeiten für Kinder oder etwa pflegebedürftige Angehörige. Das Beispiel zeigt, wie naturheilpraxis-hauri.ch umfassend der Frage nach Gerechtigkeit im Rahmen einer Mediation nachzugehen ist. Als Mediator muss man dabei nicht nur die unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen herausarbeiten, sondern auch die typischen Emotionen als Indikator für eine virulente Gerechtigkeitsthematik erkennen und mit diesen konstruktiv umgehen können. Emotionen dürfen nicht unterdrückt werden. Die proaktive Befassung mit Wut und Empörung ist notwendig, da sie der Schlüssel dafür sind, dass über differierende Gerechtigkeitsvorstellungen gesprochen werden kann und im Zuge eines Perspektivwechsels tatsächlich Verständnis für eine andere Sichtweise entwickelt werden kann, die ihrerseits auf der Störung subjektiv definierter Gerechtigkeitsprinzipien beruht. Ein Mediator, der dies unterlässt, wird mit den Medianten allenfalls ein Mediationsergebnis unterhalb des mit den Beteiligten Erreichbaren realisieren können.

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Adrienn Spandl, Berlin.
Studium der Psychologie; Diplom. Zertifizierte Mediatorin;
Schwerpunkt Familienmediation. spandl-mediation.de